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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 242

Die Einschleifregelung zum allgemeinen Absetzbetrag ab 1997

Wegfall des steuerlichen Existenzminimums für "Reiche" oder Tarifreform mit Systemschwächen

Mag. Sabine Kristen

Das Strukturanpassungsgesetz 1996 sieht im Einkommensteuergesetz verschiedene Änderungen im tariflichen Bereich vor. Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang unter anderem die Einschleifregelung zum allgemeinen Absetzbetrag, der ab einem Einkommen von 200.000 S linear verschliffen werden soll und bei einem Einkommen von 500.000 S gänzlich entfällt. Die Regelung soll erstmals für die Veranlagung 1997 anzuwenden sein. Nach den erläuternden Bemerkungen (EB) zur Regierungsvorlage (RV) erfolgt die Verschleifung des allgemeinen Absetzbetrages ausschließlich aus budgetären Gründen. Inwieweit die vorliegende Regelung systemkonform ist, soll in diesem Beitrag untersucht werden.

1. Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit

Jedes Besteuerungssystem bedarf zu seiner Ausgestaltung sachgerechter Prinzipien, die eine gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast gewährleisten. Als Fundamentalprinzip der Einkommensbesteuerung ist das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) allgemein anerkannt. Dieses Prinzip besagt, daß jeder Steuerpflichtige nach Maßgabe seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen zu...

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