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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 016

Erwerb eigener Anteile

Erwerb eigener Anteile (§ 12 KStG)

Eigene Anteile sind abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter, die mit den Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Ein Absinken des Teilwertes der eigenen Anteile wirkt sich im Regelfall nicht gewinnmindernd aus. (BFH , I R 51/95 in BB 1996, 792)

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