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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 253

Aktuelle Kurzinformationen

RECHTSPRECHUNG – ERLEDIGUNGEN – ARTIKELSCHAU

UMSATZSTEUER

Auftragsforschung (§ 10 Abs. 2 Z 7 UStG)

Umsätze eines als gemeinnützige Körperschaft anerkannten eingetragenen Vereins aus der Tätigkeit als Projektträger und aus der Durchführung von Auftragsforschung sind nicht steuerbegünstigt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Projektträgerschaften dient in seiner Gesamtrichtung nicht dazu, die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu verwirklichen. Steuerbegünstigt ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Im Rahmen der Projektträgerschaft bedient sich die öffentliche Hand des Vereines, um gegenüber Dritten Forschungsförderung zu betreiben. Soweit der Verein dadurch auch eigene Forschungszwecke verfolgt, handelt er nur mittelbar gemeinnützig. Damit steht der begünstigte Steuersatz nicht zu. (BFH , VR 29/91 in BB 1996, 727)

Berichtigung (§ 16 UStG)

Der für eine Lieferung geschuldete Steuerbetrag ist in dem Besteuerungszeitraum zu berichtigen, in dem die Vereinbarung über die Herabsetzung des Kaufpreises geschlossen worden ist. (BFH , V R 57/94 in BB 1996, 784)

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