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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 104
Verfahren: Beweisaufnahme
•Von der Aufnahme beantragterBeweiseist unter anderem dann abzusehen, wenn die unter Beweis zu stellenden Tatsachen unerheblich sind - (§ 183 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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