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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 101
Verdeckte Gewinnausschüttung
•Die Finanzbehörde kann fingierte Betriebsausgaben einer GmbH an eineBriefkastenfirmain Liechtenstein einem GmbH-Gesellschafter, der als Prokurist auch die Buchhaltung der GmbH zu überwachen hatte, anteilig alsverdeckte Gewinnausschüttungzurechnen - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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