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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 103
Heranziehung zur Haftung
•Die Heranziehung zurHaftungsetzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde - (§ 224 BAO), (Abweisung)
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