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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 102

GewSt: Hinzurechnung

Die von einer Wirtschaftstreuhänder-GmbH für die Übertragung einesKlientenstockesgezahlte zehnjährige Ablöse war als dauernde Last zum Gewerbeertrag hinzuzurechnen - (§ 7 Z 2 GewStG 1953), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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