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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 099

VfGH: außerordentliche Einkünfte

Steuersätze beiaußerordentlichen Einkünften- (§ 37 EStG 1988)

Der DE (AÖFV Nr. 122/1992) begründet keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten (Ablehnung einer Beschwerde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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