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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 99
VfGH: außerordentliche Einkünfte
• Steuersätze beiaußerordentlichen Einkünften- (§ 37 EStG 1988)
Der DE (AÖFV Nr. 122/1992) begründet keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten (Ablehnung einer Beschwerde)
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