Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt des Erwerbes einbringungsgeborener Anteile i. S. d. § 1 Abs. 2 StruktVG
(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt, daß der Anschaffungszeitpunkt einbringungsgeborener Anteile nicht nur im Rahmen des seinerzeitigen Art. III StruktVG, sondern auch im Rahmen des Art. I (§ 1 Abs. 2) StruktVG mit dem in § 8 Abs. 5 angesprochenen Ablauf des Einbringungsstichtages anzunehmen war. (