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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 099

GrESt: Befreiung

Die Grunderwerbsteuerfreiheit fürArbeiterwohnstättenkann nicht beansprucht werden, wenn die für Wohnzwecke geeigneten Räume ein Gesamtausmaß von mehr als 130 m2 haben - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

(2 VwGH-Erk. , 94/16/0035; , 94/16/0283, AW 94/16/0051)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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