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Verjährung: Unterbrechung
•Die Feststellung des Gewinn- oder Verlustanteiles eines an einer Mitunternehmereigenschaft Beteiligten durch das Finanzamt der Mitunternehmerschaft unterbricht dieVerjährungder Einkommensteuerfestsetzung beim Beteiligten - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 95/14/0021; , 95/14/0020)