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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 102

KESt: Anrechnung

Wenn die Finanzbehörde Zinsen ausSparguthaben(betrifft 1983 bis 1987) schätzt, so hat sie auch die darauf entfallendeKapitalertragsteuerauf die Einkommensteuer anzurechnen - (§ 46 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit in diesem Punkt)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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