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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 104

Kapitalgesellschaft: Mindest-KöSt

Eine Kapitalgesellschaft hat trotz Konkurseröffnung die Vorauszahlung auf die

Mindestkörperschaftsteuervon vierteljährlich 3.750 S zu leisten - (§ 24 Abs. 4 KöSt 1988), (Abweisung)

(, 0234)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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