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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 104
Verfahren: Wiederaufnahme
•Ein Abgabepflichtiger, der eineWiederaufnahmemit der Begründung beantragt, die Berufung sei bei der Post verlorengegangen, hat die Postaufgabe nachzuweisen - (§ 303 BAO), (Abweisung)
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