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IFB: Beanspruchung
•DerInvestitionsfreibetrag
kann nicht beansprucht werden für eine Lagerhalle, die nach dem Erwerb zwei Jahre lang vermietet wurde - (§ 10 Abs. 2 Z 1 EStG 1972)
"Gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 EStG 1972 in der für das Jahr 1983 geltenden Fassung durfte ein Investitionsfreibetrag unter anderem nicht in Anspruch genommen werden für Gebäude, soweit sie nicht unmittelbar dem Betriebszweck dienten. Wenn von vornherein beabsichtigt ist, ein Gebäude unmittelbar für den Betriebszweck zu verwenden, dann steht der Investitionsfreibetrag auch dann zu, wenn das Gebäude kurzfristig von diesem Verwendungszweck abweichend genutzt wird... . Nach den nicht widerlegten Feststellungen des Prüfers in seiner Stellungnahme zur Berufung war das vom Beschwerdeführer im Jahre 1983 angeschaffte Gebäude bis Juli 1987 vermietet. Von einer bloß kurzfristigen anschaffungsnahen Verwendung des Gebäudes zu betriebsfremden Zwecken kann keine Rede sein. Im Ergebnis entspricht somit die von der belangten Behörde bestätigte Aberkennung des begehrten Investitionsfreibetrages dem Gesetz." (Abweisung in diesem Punkt)
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