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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 101
Rückerstattete Aufsichtsratsabgabe
•Eine rückerstattete und seinerzeit als Betriebsausgabe abgesetzteAufsichtsratsabgabeist als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu versteuern - (§ 19 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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