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Änderung der NoVA-Richtlinien (BMF-Erlaß)
Ermittlung des gemeinen Wertes bei Importen aus der Europäischen Union, Berechnung der NoVA nach Verbrauchswerten des MVEG-Zyklus
(BMF) - Der Eigenimport von Fahrzeugen aus dem EU-Raum hat sich seit dem Beitritt Österreichs zur EU wesentlich intensiviert. Überdies haben die Preisunterschiede zwischen den Verkaufspreisen in Österreich und jenen in anderen EU-Staaten - vor allem wegen des Währungsgefälles zu Italien - zugenommen. Im Hinblick darauf wird Punkt 5.2. der NoVA-RL, AÖFV 156/1992 (SWK-Heft 10/1992, Seite A VI 5 ff.), neu gefaßt. Eine weitere Änderung der NoVA-RL erfolgt in Punkt 6.2.1. Die vorgenommene Ergänzung trägt dem Umstand Rechnung, daß neu typisierte Fahrzeuge keine ECE-Verbrauchswerte, sondern nur einen MVEG-Verbrauchswert gemäß der EU-Richtlinie 80/1268 i. d. F. 93/116 aufweisen. Die Änderung der NoVA-RL gilt für sämtliche offenen Fälle, bei denen die Steuerschuld nach dem entstanden ist.
Punkt 5. 2. der NoVA-RL lautet:
"5.2. Gemeiner Wert
In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht aufgrund einer Lieferung entsteht (z. B. Leasing, Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, S. A 613Eigenverbrauch), ist Bemessungsgrundlage der gemeine Wert ohne Umsat...