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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 612

Änderung der NoVA-Richtlinien (BMF-Erlaß)

Ermittlung des gemeinen Wertes bei Importen aus der Europäischen Union, Berechnung der NoVA nach Verbrauchswerten des MVEG-Zyklus

(BMF) - Der Eigenimport von Fahrzeugen aus dem EU-Raum hat sich seit dem Beitritt Österreichs zur EU wesentlich intensiviert. Überdies haben die Preisunterschiede zwischen den Verkaufspreisen in Österreich und jenen in anderen EU-Staaten - vor allem wegen des Währungsgefälles zu Italien - zugenommen. Im Hinblick darauf wird Punkt 5.2. der NoVA-RL, AÖFV 156/1992 (SWK-Heft 10/1992, Seite A VI 5 ff.), neu gefaßt. Eine weitere Änderung der NoVA-RL erfolgt in Punkt 6.2.1. Die vorgenommene Ergänzung trägt dem Umstand Rechnung, daß neu typisierte Fahrzeuge keine ECE-Verbrauchswerte, sondern nur einen MVEG-Verbrauchswert gemäß der EU-Richtlinie 80/1268 i. d. F. 93/116 aufweisen. Die Änderung der NoVA-RL gilt für sämtliche offenen Fälle, bei denen die Steuerschuld nach dem entstanden ist.

Punkt 5. 2. der NoVA-RL lautet:

"5.2. Gemeiner Wert

In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht aufgrund einer Lieferung entsteht (z. B. Leasing, Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, S. 613Eigenverbrauch), ist Bemessungsgrundlage der gemeine Wert ohne Umsat...

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