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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 061

Änderung des Mutterschutzgesetzes (Trattner)

Dr. Hans Trattner

Änderung des Mutterschutzgesetzes

Ermittlung von Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern

VON DR. HANS TRATTNER

Sowohl aufgrund der EWG-Richtlinien als auch hinsichtlich des neuen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mußte das Mutterschutzgesetz geändert werden.

Vor allem aufgrund des letztgenannten Arbeitnehmerschutzgesetzes mußte die sogenannte Evaluierung (Gefahrenermittlung) in das Mutterschutzgesetz aufgenommen werden.

Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflicht des Dienstgebers

Der Dienstgeber hat bei der Beschäftigung von Dienstnehmerinnen über die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, vorgesehenen Pflichten hinaus für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen zu ermitteln und zu beurteilen.

Bei dieser Ermittlung und Beurteilung sind insbesondere Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung auf und Belastung für werdende Mütter durch z. B. Stöße, Erschütterungen, Bewegungen, Bewegen schwerer Lasten, Lärm, extreme Hitze und Kälte, Bewegungen und Körperhaltungen sowie gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe etc...

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