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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 101
Vermögensdeckungsrechnung
•Wenn dieVermögensdeckungsrechnung
erhebliche Unterdeckung zeigt, so kann angenommen werden, daß die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften stammt - (§ 184 BAO), (Abweisung in diesem Punkt)
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