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(Teilweise) Entziehung der Obsorge des Domizilelternteils nach Ablehnung von Corona-Maßnahmen
iFamZ 2022/168
Wenn Eltern den Schulbesuch des Kindes verweigern und diesem keinen angemessenen Ersatzunterricht bieten, gefährden sie das Kindeswohl.
Die – getrennt lebenden – Eltern üben die gemeinsame Obsorge über den Minderjährigen aus. Die Mutter lehnt die allgemein gültigen Corona-Maßnahmen der Schule (Maske, Tests, Abstand) ab und meldete ihren Sohn deshalb zum häuslichen Unterricht gem § 11 Schulpflichtgesetz an, ohne tatsächlich einen adäquaten Ersatz zum Schulunterricht zu bieten.
Der Vater, der den weiteren Schulbesuch seines Sohnes und die Einhaltung der Corona-Maßnahmen für erforderlich hält, beantragte, der Mutter die Obsorge in den Teilbereichen schulische Ausbildung sowie medizinische Versorgung zu entziehen (sodass sie in diesen Teilbereichen ausschließlich ihm zukommt).
Die Mutter sprach sich gegen diese Anträge aus und beantragte ihrerseits die Beibehaltung der geteilten Obsorge, eventualiter die Übertragung der alleinigen Obsorge in medizinischen und schulischen Belangen auf sie (gemeint: die Entziehung der Obsorge des Vaters in diesen Teilbereichen). Weiters beantragte sie die Fassung eines Beschlusses, mit dem dem BM für Bildung, Wissenschaft und Fo...