Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Partnerschaftsbonus bei Betreuung 60,05 % zu 39,95 %
iFamZ 2022/180
Da der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus für die Beanspruchung des Kinderbetreuungsgelds zu annähernd gleichen Teilen ein Bezugsverhältnis von mindestens 40 % zu maximal 60 % als absolute Grenzwerte voraussetzt, können diese Werte nicht – etwa durch Auf- bzw Abrundung – auch nur geringfügig unter- bzw überschritten werden (10 ObS 26/22d, iFamZ 2022/138, 185).