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Taschengeld als Naturalunterhalt
iFamZ 2022/163
Zum Naturalunterhalt zählt auch ein dem Alter der Kinder und den elterlichen Lebensverhältnissen angepasstes Taschengeld; wird es vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil geleistet, ist es auf den Geldunterhalt anzurechnen.
(…) Wenn im Unterhaltsverfahren auch Unterhalt für die Vergangenheit auferlegt wird, dann sind die bis zur Schaffung eines Titels bereits geleisteten Zahlungen und auch erbrachte Naturalleistungen zu berücksichtigen. Dazu hat der Unterhaltspflichtige die Behauptung aufzustellen, der Unterhaltsanspruch sei etwa durch Zahlung erloschen (vgl RIS-Justiz RS0006261; 8 Ob 39/16t, iFamZ 2016/203, 343). Erweist sich die Einwendung als berechtigt, ist nur die verbleibende Differenz zwischen dem geleisteten und dem tatsächlichen rechnerischen Unterhaltsbetrag für die Vergangenheit als rückständiger Unterhalt zuzusprechen (10 Ob 58/13x [Pkt I.1. mwN], EF‑Z 2014/114, 178 [Gitschthaler]; Gitschthaler, Unterhaltsrecht4, Rz 1056 f). Diese ursprünglich für den Ehegattenunterhalt entwickelten Grundsätze gelten auch für den Zuspruch von Kindesunterhalt im Außerstreitverfahren (9 Ob 23/20b, iFamZ 2020/192, 359).
Zum Naturalunterhalt zählt auch ein dem Alte...