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Obsorgeentziehung wegen Kindeswohlgefährdung (psychische Erkrankung der Mutter)
iFamZ 2022/169
Die Entziehung der Obsorge darf als äußerste Notmaßnahme nur dann angeordnet werden, wenn sie im Interesse des Kindes zur Abwendung einer drohenden Gefährdung dringend geboten ist, wobei bei Beurteilung dieser Frage grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Der inzwischen siebeneinhalbjährige Minderjährige wird im Haushalt des Vaters betreut, seit sich vor sechs Jahren bei seiner Mutter paranoide Schizophrenie manifestierte und die Lebensgemeinschaft seiner Eltern zerbrach. Trotz Kontaktrechtsregelung konnten Kontakte zwischen Mutter und Sohn wegen der schwierigen Lebenssituation der Mutter mit Phasen S. 241 stationärer Aufenthalte, Unterbringungen und Wohnungslosigkeit nur sporadisch stattfinden.
Seit einem nicht erfolgreichen Antrag des Vaters auf alleinige Obsorge im Jahr 2019 haben sich die Umstände vor allem in zweierlei Hinsicht verändert: Zum einen wurde für die Mutter inzwischen ein Erwachsenenvertreter ua für Vermögensangelegenheiten und die Vertretung bei Rechtsgeschäften bestellt. Zum anderen beschuldigte die Mutter (möglicherweise als Ausfluss ihrer Krankheit) den Vater, den Minderjährigen sexuell zu missbrauchen. Eine Abklärung dieser Vorwür...