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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 235

Unterhaltsbemessungsgrundlage eines Landwirts

iFamZ 2022/164

§ 231 ABGB

Trotz der das Kindesunterhaltsverfahren prägenden Amtswegigkeit hat jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu behaupten und zu beweisen. Die unterhaltsberechtigten Kinder trifft die Behauptungs- und Beweislast für die erhöhte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (etwa aufgrund seiner „Gratis-Wohnversorgung“), den geldunterhaltspflichtigen Elternteil die Behauptungs- und Beweislast für die näheren Umstände für die ausnahmsweise Berücksichtigung von Belastungen durch Schuldtilgungen bzw Kreditrückzahlungen.

Die drei gegenüber ihrem Vater J. geldunterhaltsberechtigten Kinder A. (geb 2013), L. (geb 2016) und R. (geb 2017) leben im Haushalt der Mutter und werden von dieser betreut. Der Vater ist seit nicht protokollierter Einzelunternehmer (Metall- und Maschinenbau) und Alleineigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, auf dem er auch wohnhaft ist.

Im Grundbuch sind ob dieser Liegenschaft neben anderen Belastungen auch fünf Höchstbetragspfandrechte von insgesamt 500.000 € eingetragen. Wie die Verbindlichkeiten zuzuordnen sind (betrieblich oder privat) ist nicht bekannt. Der Betriebsmittelkredit des Vaters haftet p...

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