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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 258

Unterhaltsvereinbarung mit Streitschlichtungs- klausel

iFamZ 2022/192

§ 80 EheG; § 364 ABGB

Gesetzlichen Streitschlichtungsregelungen ist gemein, dass sie sowohl zu den in Betracht kommenden Schlichtungseinrichtungen als auch zur Dauer der temporären „Prozesssperre“ nähere Anordnungen enthalten. Auf diese Weise sollen insb gewisse Mindestverfahrensgarantien gewährleistet werden. Enthalten vertragliche Schlichtungsvereinbarungen diese Mindestanforderungen nicht, so ist eine vertragliche Regelung zur Streitschlichtung zu unbestimmt und unwirksam.

(…) Die Streitteile schlossen anlässlich ihrer einvernehmlichen Scheidung im Jahr 2016 eine Unterhaltsvereinbarung, in der ua eine jährliche Neuberechnung des Unterhalts vorgesehen ist. Pk 5. Lit c dieser Vereinbarung enthält folgende Regelung: „Der Unterhaltsanspruch der Ehefrau ruht im Ausmaß der Hälfte für den Fall, dass sie eine Lebensgemeinschaft aufnimmt (...). Sollten die Eheleute uneinig darüber sein, ob die Ehefrau eine Lebensgemeinschaft aufgenommen hat, (...) werden die Eheleute unverzüglich gemeinsam ein Mediationsverfahren in die Wege leiten und gemeinsam den redlichen Versuch einer außergerichtlichen Klärung unternehmen. Bis zur Beendigung dieses Mediationsverfahrens verzichten beide Ehele...

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