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Familienzeitbonus nach Geburt in einem „Geburtshaus“
iFamZ 2022/181
§ 2 Abs 1 Z 4 FamZeitbG
Auch wenn die Entbindung in Anwesenheit des mithelfenden Vaters in einem Geburtshaus erfolgt, wo eine Situation ähnlich einer Hausgeburt hergestellt wird, fehlt es bis zur Heimkehr an der vom FamZeitbG geforderten (auf Dauer ausgerichteten) Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an der Wohnadresse. Der Familienzeitbonus gebührt daher erst ab der Aufnahme des gemeinsamen Haushalts „zu Hause“.