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Familienzeitbonus an Neo-Landwirt vor Bewirtschaftungsbeginn
iFamZ 2022/182
§ 2 Abs 4 FamZeitbG
Hat ein künftiger Landwirt nach dem Ankauf eines Betriebs, aber vor dem Abschluss des grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsverfahrens im maßgeblichen Zeitraum des „Papamonats“ noch keine landwirtschaftlichen Arbeiten verrichtet, liegt das dem Anspruch auf Familienzeitbonus entgegenstehende Hindernis der Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit auch dann nicht vor, wenn der Landwirt später rückwirkend – auch – für den Zeitraum des Papamonats zur Sozialversicherung nach dem BSVG angemeldet wird.