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Ad multos annos – im ruhigeren Stand
Manchmal ist es in der Redaktion Zeit für viele Aufsätze, und manchmal muss eine immense Zahl von Entscheidungen verschiedenster Instanzen dokumentiert und der Schwerpunkt des Hefts auf die Judikatur gelenkt werden. So ist es diesmal. Zwar berühren die Aufsätze alle Stadien menschlichen Lebens: Funktioniert ein Verhütungsmittel nicht und entsteht dadurch ein gesundes Kind, so wirft dies Schadenersatzfragen auf – und zwar ab ovo: Schaden oder kein Schaden? Martina Schickmair geht dem näher nach (S 233). Auch nach dem Lebensende stellen sich noch Rechtsfragen, etwa dahin, welche zu welchem Zeitpunkt getätigten Schenkungen nach welchen Rechtsnormen hinzu- oder anzurechnen sind, was Patrick Schweda genauer untersucht und dabei verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rückwirkung hervorhebt (S 260). Also nicht nur „von der Wiege bis zur Bahre“, sondern auch davor und danach …
Und es finden sich mehr als 40 Entscheidungen in diesem Heft. Sie stammen von EuGH, VfGH, VwGH, OGH und anderen Gerichten. Alle kann man hier naturgemäß nicht hervorheben, aber es sei als amuse geule auf ein paar davon hingewiesen: Verheiratete Frauen können ohne Anerkenntnis nur nach einer medizinisch unterstützte...