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Anwaltskosten bei Scheidung nur unter besonderen Umständen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
iFamZ 2022/177
(Amtsrevision)
Selbst wenn eine aufgezwungene Prozessführung vorliegt, sind damit verbundene Anwaltskosten grundsätzlich nicht zwangsläufig, wenn im geführten Verfahren keine absolute Anwaltspflicht besteht. Eine Zwangsläufigkeit kann allerdings gegeben sein, wenn im konkreten Fall das Einschreiten eines Rechtsanwalts trotz fehlender Anwaltspflicht aus besonderen Gründen unbedingt erforderlich ist.
Der Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2012 und 2013 Rechtsanwaltskosten iZm seiner Scheidung als außergewöhnliche Belastungen geltend, die vom Finanzamt nicht anerkannt wurden. In seiner Beschwerde brachte er vor, die Anwaltskosten seien durch eine unberechtigte Scheidungsklage seiner Ehegattin entstanden. Er habe aufgrund eines anwaltlichen Schreibens erfahren, dass sich seine Ehegattin von ihm habe scheiden lassen wollen. Obwohl er weder eine Scheidung angestrebt noch Gründe (insb keine Eheverfehlungen) dafür gesetzt habe, sei er bereit gewesen – mit Rücksicht auf die gemeinsame Tochter –, Gespräche über eine einvernehmliche Scheidung zu führen. Seine Ehegattin habe allerdings Scheidungsklage eingebracht und beant...