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Frist für Änderung der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes
iFamZ 2020/206
§ 5a Abs 2 KBGG; § 903 Satz 3 ABGB
Ein Antrag auf Änderung der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes muss so gestellt werden, dass dem Krankenversicherungsträger mindestens 91 Tage für die Bearbeitung des Antrags zur Verfügung stehen. Bei der Frist handelt es sich um eine – vom Ablaufdatum der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer – rückgerechnete materiellrechtliche Frist.