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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 375

COVID-19-Impfungen an durch Erwachsenenvertreter*innen vertretene Personen

Günter Nägele

In Bälde werden in Österreich Impfungen gegen COVID-19 zugelassen sein. Damit werden sich Erwachsenenvertreter*innen die Frage stellen müssen, wie sie die ihnen anvertrauten Menschen in diesem Bereich vertreten sollen. Dieser Beitrag bietet einen ersten Aufriss der Rechtslage mit Lösungsansätzen. Die Ausführungen sind grundsätzlich auch für Vorsorgebevollmächtigte anwendbar.

I. Medizinische Behandlung

Nach § 252 Abs 1 ABGB ist eine medizinische Behandlung „eine von einem Arzt oder auf seine Anordnung hin vorgenommene diagnostische, therapeutische, rehabilitative, krankheitsvorbeugende oder geburtshilfliche Maßnahme“ an einer volljährigen Person. Die Vornahme einer gesundheitsbehördlich zugelassenen und empfohlenen Impfung stellt als krankheitsvorbeugende Maßnahme eine medizinische Behandlung iSd § 252 ff ABGB dar.

S. 376II. Keine vertretungsfeindliche Angelegenheit

§ 250 ABGB enthält eine allgemeine Grundsatzbestimmung für die Vertretung in personenrechtlichen Angelegenheiten; nach Abs 1 Z 3 leg cit können bestimmte Rechtshandlungen von der Stellvertretung ausgeschlossen sein. Die Zustimmung zur Impfung ist aber – als eine der Spezialregelung der § 252 ff ABGB unterworfene medizinische Behandlung – kein absolut höchstpersönliches Recht in die...

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