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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 358

Verkaufserlös einer Eigentumswohnung

iFamZ 2020/187

§ 231 ABGB

Der Verkaufserlös einer Eigentumswohnung ist ausnahmsweise in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn das Einkommen der geldunterhaltspflichtigen Mutter zur Deckung des angemessenen Unterhalts nicht ausreicht und dem Unterhaltspflichtigen die Heranziehung ihres Vermögens im Einzelfall zumutbar ist – was hier bejaht wurde, weil vom Verkaufserlös auch der Lebensgefährte (durch Schaffung einer Wohnmöglichkeit) profitierte.

Die 16-jährige M lebt bei ihrem Vater, die Mutter ist geldunterhaltspflichtig. Im Sommer 2018 übersiedelte die Mutter nach Kärnten. Aus diesem Anlass verkaufte sie ihre bisherige Eigentumswohnung in Innsbruck (um 180.000 €) und kaufte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten (jeweils zur Hälfte) ein Haus in Kärnten zum Kaufpreis von 218.000 €. Das Haus wurde hauptsächlich aus dem Erlös der Eigentumswohnung finanziert; zudem nahmen die Mutter und ihr Lebensgefährte einen Kredit iHv 61.000 € auf.

Von Jänner bis Juni 2018 verdiente die Mutter als Tankstellenkassiererin durchschnittlich monatlich 490,52 €; seit Oktober 2018 bezieht sie als Handelsangestellte ein durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich 853,93 €. Außer ihrer Toch...

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