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Zeitpunkt der Pflichtteilsberechtigung für unbefristete An- und Hinzurechnung
iFamZ 2020/221
Eine Schenkung ist nach § 783 Abs 1 Satz 1 ABGB nur dann unbefristet hinzuzurechnen, wenn der Beschenkte sowohl im ZeitS. 392punkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörte.
Mit Kaufvertrag vom erwarben der verstorbene J.B. (idF: Erblasser) und die damals mit ihm verheiratete Beklagte die Liegenschaft X (idF: Liegenschaft) um 199.000 €. Sie wurden je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch einverleibt. (…)
Der Erblasser übertrug mit Übergabsvertrag vom der Beklagten seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft. Der Übergabsvertrag wurde nicht in Form eines Notariatsakts errichtet. Die Beklagte übernahm ein aushaftendes Pfandrecht, räumte dem Erblasser ein Wohnungsgebrauchsrecht an der Wohnung im Erdgeschoß ein und verpflichtete sich zu Ausgedingeleistungen (im Wesentlichen Pflegeleistungen). Der Übergabsvertrag enthält die Klausel, dass die tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsobjekts in den tatsächlichen Besitz und Genuss der Übernehmerin mit dem Tag der allseitigen Vertragsunterfertigung erfolgt. Weiters bevollmächtigten die Vertragsparteien den nunmehrigen Beklagtenvertreter als Urkundenverfasser ua mit der gr...