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„No-Deal-Brexit“ und Unterhaltsvorschüsse
Die Autoren stehen vor einem Dilemma: Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der vorliegenden iFamZ-Ausgabe war noch nicht vollends klar, ob das Vereinigte Königreich mit der EU in letzter Minute ein Abkommen über die künftigen Beziehungen (sehr oft wird dieses als „Freihandelsabkommen“ angesprochen, was aber den viel weitergehenden politischen Absichten nicht gerecht wird) geschlossen hat, das einen „No-Deal-Brexit“ mit verhindert. Für den Fall eines „No-Deal-Brexit“ bzw selbst wenn es ein Abkommen über die künftigen Beziehungen geben sollte, das aber keine einschlägigen Regelungen enthält, stellt sich die naheliegende Frage, ob Kinder mit der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich auch ihren Unterhaltsvorschussanspruch verlieren werden.
© Robert Fucik
I. Zum zeitlichen Ablauf
Das Vereinigte Königreich hat die EU mit , 0:00 Uhr verlassen. Das Austrittsabkommen („Brexit-Abkommen“), das mit Beschluss des Rates vom genehmigt worden war und am in Kraft getreten ist, regelt die wesentlichen Aspekte des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Es sieht ua eine Übergangsphase bis vor, in der der EU-Rechtsbestand (acquis communau...