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Konventionsreisepass von Flüchtlingen
iFamZ 2020/195
§ 94 FPG 2005; § 9 IPRG; § 2 Abs 1 UVG
Der Umstand, dass für ein Kind mit der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation ein Konventionsreisepass ausgestellt wurde, bewirkt nicht per se eine Anspruchsberechtigung auf Unterhaltsvorschüsse; vielmehr hat das Gericht Feststellungen über die Asylberechtigung des Kindes zu treffen.