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Vorabentscheidungsersuchen wegen (diskriminierenden?) Verweises auf die Staatsangehörigkeit
iFamZ 2020/223
Art 3 VO Brüssel IIa
Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Verstößt Art 3 lit a Spiegelstrich 6 VO Brüssel IIa gegen das Diskriminierungsverbot des Art 18 AEUV, weil er abhängig von der Staatsbürgerschaft des Antragstellers eine gegenüber Art 3 lit a Spiegelstrich 5 der VO (EG) 2201/2003 des Rates vom kürzere Aufenthaltsdauer des Antragstellers als Voraussetzung für eine Zuständigkeit der Gerichte des Aufenthaltsstaates vorsieht?
2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird:
Führt ein solcher Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dazu, dass nach der Grundregel des Art 3 lit a Spiegelstrich 5 VO Brüssel IIa für alle Antragsteller unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft eine Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten Voraussetzung für die Berufung auf den Gerichtsstand des Aufenthaltsorts ist oder ist für alle Antragsteller von der Voraussetzung einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten auszugehen?
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