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Anspannung der Mutter bei Reduktion der Teilzeittätigkeit
iFamZ 2020/190
Eine Anspannung der für ein elfjähriges Kind (weit unter dem Regelbedarf) geldunterhaltspflichtigen Mutter auf das bisherige Erwerbseinkommen ist zulässig, wenn sie ihre Teilzeittätigkeit von 30 auf 22 Wochenstunden reduziert, um ihre Zwillinge im Volksschulalter zu betreuen, die bisher in einem Hort in einer für sie förderlichen Nachmittagsbetreuung waren.