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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 359

Taschengeld als anzurechnende Naturalunterhaltsleistung

iFamZ 2020/192

§ 231 ABGB

Bei der Unterhaltsfestsetzung für die Vergangenheit sind alle erbrachten Geld- und Naturalunterhaltsleistungen – darunter ein angemessenes Taschengeld – vom ermittelten Unterhaltsbetrag abzuziehen. Ein Betrag von 20 € pro Monat für ein 13‑jähriges Kind ist bei schlechten finanziellen Verhältnissen der Eltern angemessen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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