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iFamZ 6, Dezember 2019, Seite 390

Verwirkung des Ehegattenunterhalts – Verstoß gegen die Auskunftspflicht

iFamZ 2019/230

§ 74 EheG

Wurde der Unterhaltspflichtige durch einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht schuldhaft dazu veranlasst, nicht mehr berechtigte Zahlungen zu leisten und wurden diese auch angenommen, obwohl die Leistungen nicht mehr zustehen, stellt dieses Verhalten nicht nur einen Verwirkungstatbestand iSd § 74 EheG dar, sondern löst zudem Schadenersatzansprüche aus.

(…) Es besteht bereits umfangreiche Rsp zu § 74 EheG (s nur RS0057381; RS0123713; RS0078153; RS0057383; RS0128684; weitere Nachweise etwa bei Zankl/Mondel in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar4 § 74 EheG Rz 7). Ob eine ausreichend schwerwiegende Verfehlung iSd Bestimmung vorliegt, ist regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (RS0078153; RS0078152 [T1]; RS0009766 [T1]; RS0047080 [T7]). (…)

Die Revisionswerberin kann nicht darlegen, warum die (…) bereits beantwortete Rechtsfrage zu den Voraussetzungen des Nichtbestehens eines Unterhaltsanspruchs einer (…) Überprüfung durch das Höchstgericht bedürfte. Es wurde ihr (…) Verhalten bei der Entgegennahme der Zahlungen von allen drei Instanzen als unredlich qualifiziert. In Kenntnis dieser Beurteilung durch die Gerichte setzte sie es dennoch fort, wobei das Ausmaß ihrer Vers...

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