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Vergleichsangebot ist kein Anerkenntnis
iFamZ 2019/212
Bietet der Vater gegenüber dem KJHT an, seinem Kind zumindest 50 € an monatlichem Unterhalt zu zahlen, ist er vom Gericht nicht zumindest zu diesem Betrag zu verpflichten, weil dem Angebot der Charakter eines konstitutiven Anerkenntnisses fehlt und auch keine bindende Verfahrenserklärung vorliegt.
[Sachverhalt] Die 2012 geborene R, die Tochter der Mutter S und des Vaters H, lebte von bis bei der Mutter; seit Mai 2015 wird sie wieder vom Vater betreut.
Im Jahr 2014 bezog der Vater monatlich rund 750 € Notstandshilfe. Auch 2015 bezog er Notstandshilfe. Hätte er sich um einen Arbeitsplatz bemüht, wäre es ihm nach einer Suche von bis zu einem Jahr möglich gewesen, eine Vollzeitbeschäftigung als Restaurantleiter oder Hoteldirektor zu erlangen und ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von zumindest 2.076 € zu erzielen.
Die Tochter beantragt, den Vater für den Zeitraum von bis zur Zahlung eines Unterhalts von 5.600 € zu verpflichten. Als Restaurantleiter hätte er monatlich 2.500 € verdienen können.
Der Vater bot in einer dem Erstgericht übermittelten Niederschrift des Amtes für Jugend und Familie die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 50 € a...