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iFamZ 6, Dezember 2019, Seite 347

Antragsfrist für Familienzeitbonus

iFamZ 2019/219

§ 3 Abs 3 FamZeitbG

Da es sich bei der Antragsfrist für den Familienzeitbonus (§ 3 Abs 3 S 2 FamZeitbG) um eine materiellrechtliche Frist handelt, muss der Antrag – bei sonstigem Anspruchsverlust – innerhalb von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes beim Krankenversicherungsträger einlangen; der Tag der Postaufgabe des Antrags ist nicht maßgeblich.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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