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iFamZ 6, Dezember 2019, Seite 379

Die Anzeigepflicht für Psychologen und Psychotherapeutinnen im neuen Gewaltschutzgesetz 2019

Der Versuch einer kurzen Darstellung

Martina Erlebach

Das Gewaltschutzgesetz 2019 sollte die Melde- und Anzeigepflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe vereinheitlichen. Das Ziel war, klare, einheitliche und effektive Regelungen der Anzeigepflicht der betroffenen Berufsgruppen in den einzelnen Berufsgesetzen zu schaffen. Den Stellungnahmen der Berufsgruppenvertreter der Psychologen und Psychotherapeutinnen zum Gewaltschutzgesetz 2019 kann aber nur wenig Zustimmung und eine erhöhte Unsicherheit zu den Ausnahmeregelungen entnommen werden. Hinzu kommt, dass die neuen Bestimmungen in den Berufsgesetzen ohne weitere Zeit zur Vorbereitung bereits am in Kraft getreten sind. Dieser Beitrag ist der Versuch, die neue Anzeigepflicht der Psychotherapeuten und Psychologinnen kurz, möglichst klar und übersichtlich darzustellen. Dabei soll der Widerspruch der neuen Vorschriften mit den Schweige- und Anzeigepflichten im B‑KJHG für in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Psychologen und Psychotherapeutinnen aufgezeigt und eine möglichst praxistaugliche Lösung angeboten werden.

I. Das Gewaltschutzgesetz 2019

Das Gewaltschutzgesetz 2019 ist in vielerlei Hinsicht ein Novum. Nicht nur, dass es ein Gewaltschutzgesetz ist, dass von nahezu allen Opferschutz...

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