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SWK 6, 15. Februar 2008, Seite 10

Sicherstellungsauftrag

Einem Sicherstellungsauftrag können nur jene Einkünfte zugrunde gelegt werden, für die nicht bereits - etwa in Form der Lohnsteuer-Abgaben entrichtet worden sind. - (§ 232 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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