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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
(, 0066)