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VfGH prüft die Steuerbefreiung der Trinkgelder
Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die Befreiung der Trinkgelder von der Einkommensteuer verfassungswidrig sein könnte. Er hat daher mit Beschluss vom , B 822/07, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Volltext des Prüfungsbeschlusses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/2/1/4/CH0003/CMS1201774574928/trinkgeld_pruefungsbeschluss_b822-07.pdf