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SWK 6, 15. Februar 2008, Seite 27

VfGH prüft die Steuerbefreiung der Trinkgelder

Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die Befreiung der Trinkgelder von der Einkommensteuer verfassungswidrig sein könnte. Er hat daher mit Beschluss vom , B 822/07, ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Volltext des Prüfungsbeschlusses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/2/1/4/CH0003/CMS1201774574928/trinkgeld_pruefungsbeschluss_b822-07.pdf

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