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SWK 6, 15. Februar 2008, Seite 29

Entlastung für Pendler mit niedrigem Einkommen

Negativsteuerdeckel für Pendler wird auf 15 % der Werbungskosten bzw. maximal 240 Euro angehoben

Das Plenum des Nationalrats hat am mehrere Gesetze beschlossen: das Ökologisierungsgesetz 2007, mit dem u. a. die NoVA novelliert wird (keine Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage, abgedruckt in SWK-Heft 1/2008, Seite T 12), die Ökostromgesetz-Novelle 2008 und eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, mit der der Pendlerzuschlag für die Veranlagungen 2008 und 2009 angehoben wird. Die Ökostromgesetznovelle 2008 und die Änderung des EStG wurden dem Nationalrat vom Finanzausschuss als Selbständiger Antrag gem. § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz (GOG) vorgelegt. Wir veröffentlichen nachstehend die Änderungen im EStG, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurden:

*

Artikel 2

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 100/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 33 lautet der Abs. 9:

"(9) Steht ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b oder c zu, erhöht sich der Prozentsatz von 10 % gemäß Abs. 8 auf 15 % und der Betrag von höchstens 110 Euro gemäß Abs. 8 auf höchstens 240 Euro jährlich (Pendlerzuschlag)."

2. In § 124b lautet die Z 139:

"139. § 33 Abs. 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2008 ist erstmals bei der Veranlagung des Kalenderjahres 2008 und ...

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