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Anzahlungen
• Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bewirken Anzahlungen des Empfängers einer Leistung noch keine Gewinnrealisierung. Eine solche darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht ist, also die Leistung erbracht ist. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrenvorschriften)
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