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Betriebseinnahmen
• Betriebseinnahmen sind durch den Betrieb veranlasste Vermögensvermehrungen. Prämienzahlungen für eine Betriebsunterbrechungsversicherung bilden laufende Betriebsausgaben. Eine Zahlung aufgrund einer solchen Versicherung bildet eine Betriebseinnahme, auch wenn es sich beim Unternehmen des Beschwerdeführers um einen "Ein-Mann-Betrieb" handelt. - (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
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