Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2008, Seite R 10
Gesonderte Feststellung
• Wenn eine natürliche Person als unecht stiller Gesellschafter mit einer vermögensverwaltenden GmbH eine stille Gesellschaft eingeht, werden gemeinschaftliche Einkünfte aus der Vermögensverwaltung erzielt. - (§ 191 BAO), (Abweisung)
()