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SWK 6, 15. Februar 2008, Seite 300

EU-Kommission fordert Änderungen bei Besteuerung von Autokäufen

Zweiter Mahnbrief an Österreich, Malta und Finnland

(APA) - Die Europäische Kommission hat Österreich, Malta und Finnland vor kurzem per Mahnbrief aufgefordert, die Besteuerung von Autokäufen zu ändern. Konkret darf die Kfz-Zulassungssteuer künftig bei der Berechnung der Mehrwertsteuer bei einem Autoverkauf nicht mehr einbezogen werden, teilte die Brüsseler Behörde mit. Sollten die drei Länder der Aufforderung nicht innerhalb der nächsten zwei Monate nachkommen, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

In Österreich wird bei einem Autoverkauf die so genannte Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Mehrwertsteuerbemessung einbezogen. Die Zulassungssteuer wird vom Händler erhoben und an die Steuerbehörde abgeführt. Die Kommission verweist auf ein entsprechendes Urteil des EuGH zu Dänemark, mit dem die Richter entschieden haben, dass bei einem Verkauf eines Autos mit Zulassung keine Mehrwertsteuer auf die Zulassungssteuer erhoben werden dürfe.

Die Kommission hat auch Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen und Portugal in der gleichen Sache eingeleitet.

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